Eigener Autobahnanschluss an der A1 Westautobahn. Nur 10 Auto-Minuten vom Flughafen "Salzburg Airport W. A. Mozart" zur Ausfahrt "Messezentrum". Eine Hallenübersicht finden Sie hier als pdf. (649 KB)
Öffnungszeiten
Sonntag bis Dienstag: 9.00 bis 18.00 Uhr
Aufbauzeiten
Aufbauzeiten
Mittwoch,
14. März 2012
08.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag,
15. März 2012
08.00 - 18.00 Uhr
Freitag,
16. März 2012
08.00 - 18.00 Uhr
Samstag,
17. März 2012
08.00 - 18.00 Uhr
Sondervereinbarungen im Hinblick auf die Aufbauzeiten müssen mit dem Veranstalter abgeklärt werden. Wir weisen darauf hin, dass wir pro zusätzlichem Auf- und Abbautag E 371,00 (exkl. 20% MWSt.) von 8.00 - 18.00 Uhr verrechnen müssen. Für zusätzlich benötigte Stunden werden von 18.00 - 20.00 Uhr E 46,00/Std. (exkl. 20% MWSt.) bzw. ab 20.00 Uhr E 64,00/Std. (exkl. 20% MWSt.) in Rechnung gestellt. Die Verrechnung erfolgt über die Firma System Standbau Gesellschaft m.b.H.
Der Aufbaubeginn der Standeinrichtung muss bis spätestens Samstag, 17.03.2012, 12:00 Uhr erfolgen. Ist die gemietete Standfläche bis zu diesem Termin nicht belegt
oder erfolgt keine Benachrichtigung, so behält sich der Veranstalter
das Recht vor, ab diesem Zeitpunkt ohne weitere Verständigung
über die Fläche anderweitig
zu verfügen, wobei jedoch die
gesamte Standmiete in Rechnung gestellt wird. Die Aufbauarbeiten
müssen bis spätestens 18.00 Uhr des letzten Aufbautages
beendet
sein. Bei Überschreiten der Aufbauzeit ist der Veranstalter
berechtigt, dem Aussteller die dadurch entstandenen Kosten
zu verrechnen.
Ausstellungszeiten
Sonntag,
18. März 2012
9.00 bis 18.00 Uhr
Montag,
19. März 2012
9.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag,
20. März 2012
9.00 bis 18.00 Uhr
Öffnungszeiten für Aussteller
Sonntag,
18. März 2012
8.00 bis 19.00 Uhr
Montag,
19. März 2012
8.00 bis 19.00 Uhr
Dienstag,
20. März 2012
8.00 bis 19.00 Uhr
Abbauzeiten
Abbauzeiten
Die Abbauzeit beginnt sofort nach Beendigung der Veranstaltung.
Dienstag,
20. März 2012
18.00 bis 22.00 Uhr
Mittwoch,
21. März 2012
08.00 bis 18.00 Uhr
Bei Überschreiten der Abbauzeit ist der Veranstalter berechtigt, die
Räumung der Standaufbauten und deren Lagerung auf Kosten und
Gefahr des Ausstellers
durchführen zu lassen. Nach dem Abbau
ist der ursprüngliche Zustand der Standfläche wiederherzustellen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht
werden,
hat der Aussteller dem Veranstalter zu ersetzen. Aus Rücksicht
auf das Messegeschehen und die übrigen Aussteller und
im Interesse der Besucher ist ein verfrühter
Standabbau vor dem
offiziellen Messeschluss (18.00 Uhr) nicht erlaubt. Der Stand muß während der gesamten Dauer der Messe zu den festgesetzten Öffnungszeiten
ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem
Personal besetzt sein.